Hundeabgabe

Abgabepflichtig ist jeder der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Die jährlich zu entrichtende Hundeabgabe ist am 15. Februar fällig und beträgt Euro 25,00.

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential beträgt die Hundeabgabe  Euro 85,00.

Für Nutzhunde (gemäß § 3 NÖ Hundeabgabegesetz sind dies Wach-, Blindenführer-, Diensthunde, uam.) beträgt die Hundeabgabe  Euro 6,50.  (Kann nur auf Antrag zuerkannt werden.)

Hundemarke: Bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes wird die Hundeabgabemarke zum Selbstkostenpreis von Euro 1,60 ausgefolgt.
Der Hund hat diese auf Lebenszeit zu tragen. Die Hundemarke beinhaltet den Namen der Gemeinde und des Bundeslandes sowie eine fortlaufende Nummer. Bei Verlust ist die Hundeabgabemarke durch eine neue zu ersetzen.