Hundeabgabe

Abgabepflichtig ist jeder der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Die jährlich zu entrichtende Hundeabgabe ist am 15. Februar fällig und beträgt Euro 25,00.

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential beträgt die Hundeabgabe  Euro 85,00.

Für Nutzhunde (gemäß § 3 NÖ Hundeabgabegesetz sind dies Wach-, Blindenführer-, Diensthunde, uam.) beträgt die Hundeabgabe  Euro 6,50.  (Kann nur auf Antrag zuerkannt werden.)

Hundemarke: Bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes wird die Hundeabgabemarke zum Selbstkostenpreis von Euro 2,50 ausgefolgt.
Der Hund hat diese auf Lebenszeit zu tragen. Die Hundemarke beinhaltet den Namen der Gemeinde und des Bundeslandes sowie eine fortlaufende Nummer. Bei Verlust ist die Hundeabgabemarke durch eine neue zu ersetzen.


In Niederösterreich gelten seit dem 1. Juni 2023 neue gesetzliche Bestimmungen für die Hundehaltung, die unter anderem die Einführung des Sachkundenachweises („NÖ Hundepass“) und eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter betreffen. 

🐾 Sachkundenachweis – NÖ Hundepass

Der Sachkundenachweis ist für alle Hundehalter erforderlich, die einen neuen Hund anschaffen. Er muss spätestens sechs Monate nach der Anschaffung beim Gemeindeamt vorgelegt werden. Für Hunde, die vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden, besteht keine Pflicht zur Absolvierung des Sachkundenachweises. 

Inhalte des NÖ Hundepasses:

  • 1 Stunde: Information durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu Gesundheit, Haltung und Pflege von Hunden sowie den Auswirkungen von Krankheiten auf das Sozialverhalten. 
  • 2 Stunden: Information durch eine fachkundige Person (z. B. Hundetrainerin oder Hundetrainer) zu Themen wie Mensch-Hund-Beziehung, Hundeverhalten, Körpersprache, Stressmanagement und Aggressionsvermeidung. Nach Abschluss der Schulung wird der NÖ Hundepass ausgestellt, der als Nachweis der allgemeinen Sachkunde dient.  


🐶 Haftpflichtversicherung

Seit dem 1. Juni 2023 ist für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung verpflichtend. Die Mindestversicherungssumme beträgt 725.000 € für Personen- und Sachschäden. Für Hunde, die vor diesem Datum gehalten wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2025, um die Versicherung nachzuweisen.