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Abgabepflichtig ist jeder der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Die jährlich zu entrichtende Hundeabgabe ist am 15. Februar fällig und beträgt Euro 25,00.
Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential beträgt die Hundeabgabe Euro 85,00.
Für Nutzhunde (gemäß § 3 NÖ Hundeabgabegesetz sind dies Wach-, Blindenführer-, Diensthunde, uam.) beträgt die Hundeabgabe Euro 6,50. (Kann nur auf Antrag zuerkannt werden.)
Hundemarke: Bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes wird die Hundeabgabemarke zum Selbstkostenpreis von Euro 2,50 ausgefolgt.Der Hund hat diese auf Lebenszeit zu tragen. Die Hundemarke beinhaltet den Namen der Gemeinde und des Bundeslandes sowie eine fortlaufende Nummer. Bei Verlust ist die Hundeabgabemarke durch eine neue zu ersetzen.
Sachkundenachweis – Was gilt derzeit?
Mit 1. Juli 2026 ist zusätzlich zum NÖ Hundehaltegesetz ein bundesweiter Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Dadurch gelten nun zwei unterschiedliche Regelungen.
Bisherige Regelung in Niederösterreich (seit 1. Juni 2023)
Wer in Niederösterreich einen Hund neu anmeldet, muss einen allgemeinen Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) vorlegen.
Dieser besteht aus:
Der Nachweis ist spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.
Neu ab 1. Juli 2026 – Bundesweiter Sachkundenachweis
Der bundesweite Sachkundenachweis gilt für Personen, die erstmals einen Hund halten und nicht unter eine gesetzliche Ausnahme fallen.
Er besteht aus:
Wichtig für Niederösterreich
Der NÖ Hundepass bleibt weiterhin bestehen und ist für die Anmeldung eines Hundes nach dem NÖ Hundehaltegesetz weiterhin erforderlich.
Der bereits absolvierte NÖ Hundepass wird bis 30. Juni 2027 als Theorieteil des bundesweiten Sachkundenachweises anerkannt. In diesem Fall ist – sofern der Bundes-Sachkundenachweis erforderlich ist – nur mehr die praktische Einheit zu absolvieren. Personen, die bereits einen Hund halten oder unter eine gesetzliche Ausnahme fallen, benötigen den bundesweiten Sachkundenachweis in vielen Fällen nicht.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 - Land Niederösterreich
🐶 Haftpflichtversicherung
Seit dem 1. Juni 2023 ist für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung verpflichtend. Die Mindestversicherungssumme beträgt 725.000 € für Personen- und Sachschäden. Für Hunde, die vor diesem Datum gehalten wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2025, um die Versicherung nachzuweisen.