Bauhof - Gemeindestadl

Lage: Hochreithgasse, 2124 Oberkreuzstetten

Öffnungszeiten: siehe Müllkalender

Beim Gemeindestadl der Marktgemeinde Kreuzstetten können Abfälle, welche nicht über die Müllabfuhr entsorgt werden können, abgegeben werden.

Für die Benützung des Gemeindestadls in Oberkreuzstetten ist eine Berechtigungskarte notwendig - diese erhalten Sie am Gemeindeamt.

Das Betreten des Gemeindestadls sowie das Abladen von Altstoffen, Problemstoffen und dergleichen ist nur mit gültiger Berechtigungskarte erlaubt. Diese muss am Eingang unaufgefordert vorgezeigt werden und wird von den Mitarbeitern entwertet.

Bitte bringen Sie den Müll vorsortiert.


Kostenfreie Entsorgung in Haushaltsmengen:

• Alteisen (keine Baustellenabfälle oder Bauabbruchteile wie Türen, Tore, Zäune, ... )

• Altholz (Möbel, Spielgeräte, Zäune, ...) max. 1 Autoanhänger voll; (kein Baustellenmüll, Gebäudeabbruchteile oder Dachstühle, ...)

• Kühlgeräte (keine Gewerbekühlgeräte)

• Batterien, Fahrzeugbatterien

• Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen

• Bildschirmgeräte, TV

• Kartonagen (kein Altpapier)

• Nespressokapseln

• Elektrogroßgeräte, Elektrokleingeräte

• Problemstoffe: Lösemittel, Chemikalien, Pestizide, Medikamente

• Speiseöle und Speisefette- NUR im NÖLI-Behälter!

• Sperrmüll (keine Baustellenabfälle, Bauabbruchteile oder Hausräumungsmaterialien wie Türen, Tore, Zäune, Fenster, ...)

• Farben, Lacke

• Spraydosen (Druckgasverpackungen): voll bzw. halbvoll (ACHTUNG: leere Spraydosen in den gelben Sack)

• Feuerlöscher

• Styropor (sauber) und Verpackungsstyropor (keine Fassadenabbrüche)

• Gerätebatterien - getrennt nach Lithium-Ionen-Akku in defekt bzw. in Ordnung

• Toner

• Heliumflaschen

• Kanister (leer)

• Werkstättenabfälle (Öl-, Luft- und Treibstofffilter, ölverschmutze Abfälle, Öldosen, Ölflaschen entleert, Ölbindemittel gebraucht, Bitumenanstriche und Abfälle, Teerabfälle, Fette, Unterbodenschutz)


Kostenpflichtige Entsorgung:

Asche: 10 kg € 2,00

Autoreifen mit Felge € 3,00

Autoreifen ohne Felge € 3,00

Autoscheibe (1 Stk.) € 2,00

Bauschutt: 1 Kübel € 1,00

Bauschutt: 1 Scheibtruhe € 2,00

Dispersionsfarbe, Farben, Lacke ab 10 kg, je kg € 1,00

Gewerbemüll je 10 kg € 2,00

Heizöl ab 1 Liter € 0,50

lnertstoffe 1 Tonne € 56,00

Mineralwolle (max. 50 Liter, luftdicht verpackt), je kg € 0,28

Motoröl ab 5 Liter je Liter € 0,50

Reifen (größer als Autoreifen) Grundgebühr € 3,00, zuzüglich € 2,00 je 10 kg Gewicht

Restmüll (60-Liter-Sack) bzw. Restmüll lose, € 3,00/Sack

XPS-Platten (Styrodur): 1 Stk. 4cm 12,5 x 60 = 1 kg, € 3,00


Alle Preise verstehen sich inkl. Umsatzsteuer.


Für das Aufsperren des Gemeindestadls außerhalb der Öffnungszeiten werden € 20,-- in Rechnung gestellt.


Folgendes wird nicht entgegengenommen:

• Altkleider: diese können in den Containern beim Pfarrheim Niederkreuzstetten oder Lagerhaus Oberkreuzstetten abgegeben werden.

• gewerbliche und landwirtschaftliche Verpackungsmaterialien


Betriebsvorschriften:

-          Einfahrt einzeln nach Aufforderung vom Personal

-          Berechtigungskarte vorweisen

-          Am gesamten Areal gilt die StVO

-          Die Abfälle sind nach Fraktionen getrennt in den jeweiligen dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen

-          Es ist nicht gestattet, außerhalb der vorgesehenen Behälter, Müll abzulagern

-          Das Betreten der Behälter ist nicht gestattet

-          Das Ablagern von Abfall außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten

-          Bei Zuwiderhandlung werden die verursachten Kosten in Verrechnung gestellt bzw. Anzeige erstattet

-          Altstoffe, die im Zuge einer gewerblich ausgeführten anfallen, werden nicht übernommen

-          Es ist nicht gestattet vom Gelände bzw. aus den Behältnissen Altstoffe zu entfernen

-          Diebstähle werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht

-          Eine Weitergabe der Berechtigungskarte ist nicht gestattet

-          Achtung – Verrechnung des Gewerbeabfalls für Firmen, Landwirte, Kleingewerbe…


Kontakt

OrtHochreithgasse
2124 Niederkreuzstetten
Telefon+43 2263 8472-90
E-Mail-Adressemarktgemeinde@kreuzstetten.at

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Zuständigkeiten

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