Landeskindergarten Kreuzstetten

Foto für Landeskindergarten Kreuzstetten

Unser Kindergarten hat die Aufgabe, die Familienerziehung der Kinder zu unterstützen und zu ergänzen. Insbesondere ist die körperliche, seelische und geistige Entwicklung der Kinder durch Bildungsangebote, geeignete Spiele und durch die erzieherische Wirkung, zu fördern und die Erreichung der Schulfähigkeit zu unterstützen. 

Die Marktgemeinde Kreuzstetten bietet Kinderbetreuung in unserem Kindergarten in Niederkreuzstetten an. Im Jahr 2024 erfolgte ein Zubau des Kindergartens, wodurch dieser nun über insgesamt 5 Gruppen für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahre verfügt. 


Öffnungszeiten

Mo-Fr: 07:00 – 16:00 Uhr 
 Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Bedarf der Eltern.

Weihnachten: analog zu Schulferien geschlossen
 Sommerferien: 5. Ferienwoche geschlossen
 Semesterferien: analog zu Schulferien geschlossen 
 Osterferien: analog zu Schulferien geschlossen 

 

Kindergartenaufnahme

Die Aufnahme in unserem Kindergarten wird durch das NÖ Kindergartengesetz geregelt und ist derzeit mit vollendetem zweitem Lebensjahr möglich. 


Kindergarteneinschreibung 

Die Kindergarteneinschreibung findet im Frühjahr für das nächste Kindergartenjahr statt. Der genaue Termin wird in der Gemeindezeitung bekannt gegeben und die Eltern werden seitens der Marktgemeinde Kreuzstetten informiert.


Kosten

Der Kindergartenbesuch in den NÖ Landeskindergärten ist zwischen 7:00 und 13:00 Uhr kostenfrei. Es wird jedoch ein pädagogischer Beitrag von € 12,- pro Monat und Kind verrechnet.

Die Kinderbetreuung ab 13:00 Uhr ist kostenpflichtig.  


Kosten für Nachmittagsbetreuung ab 13:00 Uhr

Für die Nachmittagsbetreuung ab 13:00 Uhr werden folgende Elternbeiträge eingehoben:

  • bis zu 20 Stunden: EUR 50,00 / Monat 
  • bis zu 40 Stunden: EUR 70,00 / Monat 
  • bis zu 60 Stunden: EUR 80,00 / Monat 
  • ab 61 Stunden:      EUR 100,00 / Monat

Jede angefangene Stunde zählt als volle Stunde!

Richtlinien:
 Zur Berechnung des monatlichen Kostenbeitrages wird der Monat mit 4 Wochen angenommen. Längere oder kürzere Monate bzw. gesetzliche Schließtage ziehen keine Erhöhung oder Verringerung des monatlichen Kostenbeitrages nach sich. 

Die Betreuungskosten werden monatlich im Nachhinein (am 15. des laufenden Monats) verrechnet. 


Bedarfserhebungen und Änderungen der Inanspruchnahme

Die Bedarfserhebung für das neue Kindergartenjahr (beginnend mit September) findet bereits im Juni statt. Der Bedarf an Kinderbetreuung in den Sommerferien wird im Februar erhoben. 

Die Änderungen des Bedarfs an Kinderbetreuung sind vom Land NÖ geregelt und können zu folgenden Zeiten gemeldet werden: 

  • mit 1. September
  • mit 1. Dezember
  • mit 1. März 

Jede Änderung des täglichen Bedarfs ist zu melden und kann grundsätzlich erst vierteljährlich berücksichtigt werden. Die Erhebungsbögen werden direkt im Kindergarten zur Verfügung gestellt. 


Mittagessen 

Im Landeskindergarten Kreuzstetten wird das Mittagessen von Gasthaus Holzbauer geliefert und kostet derzeit € 4,-- pro Essen. 
 Die Essensbestellung erfolgt über die Mampf-App und kann täglich bis 08:30 Uhr bestellt oder storniert werden. Eine Registrierung über den Link login.mampf1a.de/kreuzstetten ist hierzu notwendig. 

 

 

Nähere Auskünfte über unseren Kindergarten erhalten Sie direkt beim Landeskindergarten Kreuzstetten unter der Telefonnummer 02263/85 60 oder beim Gemeindeamt unter der Telefonnummer 02263/84 72.

Kindergartenleiterin

Kontaktdaten von Gröger Hildegard
NameGröger Hildegard

Kontakt

Kontaktdaten von Landeskindergarten Kreuzstetten
AdresseSchulgasse 25
2124 Niederkreuzstetten
Telefon+43 2263 8560
E-Mail-Adressekigak@gmx.at

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