In unserer Gemeinde leben immer mehr Hunde. Die Marktgemeinde Kreuzstetten ist sehr um ein harmonisches Miteinander von Hundebesitzer:innen und allen anderen Bürger:innen bemüht. Leider haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden gehäuft: Immer wieder halten sich Hundehalter:innen nicht an die Bestimmungen des NÖ Hundehaltegesetzes. Wir erinnern daher nochmals an die geltende Maulkorb- und/oder Leinenpflicht an öffentlichen Orten und bitten herzlich um deren Einhaltung – für ein friedliches Miteinander in unserer Gemeinde.
Felder, Äcker und Weingärten sind Privatgrund
Bitte bedenken Sie: Auch Flächen, bei denen man es im ersten Moment vielleicht nicht vermutet, sind Privatgrund. In Kreuzstetten betrifft das sämtliche Felder, Wälder und Weingärten. Wenn Hunde durch frisch bestellte Felder laufen, richten sie Schaden an den Nutzpflanzen an – dafür haben unsere Landwirt:innen verständlicherweise kein Verständnis.
Achtung Jagdrecht
Wer seinen Hund außerhalb des Ortsgebietes freilaufen lässt, muss beachten, dass abseits von Straßen das Jagdrecht gilt. Zum Schutz des Wildes schließt dieses auch den Jagdschutz ein. Jäger:innen sind gesetzlich berechtigt, einen wildernden oder streunenden Hund, der sich erkennbar außerhalb der Kontrolle der haltenden Person befindet, im Ernstfall zu töten. Als „wildernd“ gilt ein Hund, wenn er Wildtieren nachhetzt oder diese reißt. Wer bewusst zulässt oder in Kauf nimmt, dass sein Hund andere Tiere hetzt, verstößt zudem gegen das Tierschutzgesetz.
Beseitigung von Hundekot
Wer einen Hund führt, ist verpflichtet, dessen Exkremente an öffentlichen Orten unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Hundekot gehört weder im noch außerhalb des Ortsgebietes auf Wiesen und Felder.
Was für manche nur ein kleines Häufchen am Wegesrand zu sein scheint, ist für die Landwirtschaft ein ernsthaftes Problem: Beim Mähen wird der Kot durch die Maschinen verteilt und gerät ins Futter (Heu oder Silage). Für Nutztiere kann die Aufnahme von Keimen im verunreinigten Futter schwere gesundheitliche Folgen haben. Hundekot ist daher nicht nur ein unschönes Ärgernis, sondern verringert die Futterqualität und bedeutet für unsere Landwirt:innen erheblichen Mehraufwand.
Lärmbelästigung durch Hundegebell
Tiere sind so zu halten, dass Nachbar:innen nicht unzumutbar belästigt werden. Anhaltendes Gejaule oder ständiges Bellen – besonders während der Nachtstunden – stören die Nachtruhe und beeinträchtigen das Wohlbefinden erheblich.
Auf der anderen Seite gilt: Gelegentliches Bellen gehört zum natürlichen Verhalten eines Hundes und stellt noch keine unzumutbare Lärmbelästigung dar.
Im Sinne einer intakten Dorfgemeinschaft bitten wir alle Beteiligten um ein verständnisvolles Miteinander. Suchen Sie bei Problemen frühzeitig das persönliche Gespräch und begegnen Sie einander mit gegenseitiger Toleranz.
Meldepflicht für Hunde
Wir erinnern daran, dass die Haltung eines Hundes unverzüglich bei der Gemeinde anzumelden ist.