Sachkundenachweis – Was gilt derzeit?
Mit 1. Juli 2026 ist zusätzlich zum NÖ Hundehaltegesetz ein bundesweiter Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Dadurch gelten nun zwei unterschiedliche Regelungen.
Bisherige Regelung in Niederösterreich (seit 1. Juni 2023)
Wer in Niederösterreich einen Hund neu anmeldet, muss einen allgemeinen Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) vorlegen.
Dieser besteht aus:
- 1 Stunde Information durch eine Tierärztin bzw. einen Tierarzt
- 2 Stunden Information durch eine fachkundige Person (z. B. Hundetrainer)
Der Nachweis ist spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.
Neu ab 1. Juli 2026 – Bundesweiter Sachkundenachweis
Der bundesweite Sachkundenachweis gilt für Personen, die erstmals einen Hund halten und nicht unter eine gesetzliche Ausnahme fallen.
Er besteht aus:
- 4 Stunden Theorie vor der Anschaffung des Hundes
- 2 Stunden Praxis mit dem eigenen Hund innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung.
Wichtig für Niederösterreich
Der NÖ Hundepass bleibt weiterhin bestehen und ist für die Anmeldung eines Hundes nach dem NÖ Hundehaltegesetz weiterhin erforderlich.
Der bereits absolvierte NÖ Hundepass wird bis 30. Juni 2027 als Theorieteil des bundesweiten Sachkundenachweises anerkannt. In diesem Fall ist – sofern der Bundes-Sachkundenachweis erforderlich ist – nur mehr die praktische Einheit zu absolvieren. Personen, die bereits einen Hund halten oder unter eine gesetzliche Ausnahme fallen, benötigen den bundesweiten Sachkundenachweis in vielen Fällen nicht.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 - Land Niederösterreich